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Amt für Denkmalschutz
Geschrieben von Admin | Donnerstag, 23. Februar 2012
Ein Beispiel für die jüngste deutsche Architektur- und Baugeschichte ist die abgeschlossene Bauepoche der ehemaligen DDR. Städtebau und Architektur aus der Zeit der SED-Herrschaft kommt hier eine ganz besondere Betrachtung zu.
Viele Bauten und Stadtanlagen aus der DDR-Zeit sind von Verfall, der Veränderung inihrem Bestand und damit dem Verlust ihrer historischen und baukünstlerischen Aussage bedroht.
Die Wende brachte ein neues Wirtschaftssystem, das mit neuen Anschauungen über Arbeiten und Wohnen einhergeht und tief greifende Auswirkungen auf die Gestaltung der Stadt- und Siedlungsräume hat. Das Wirtschaftswachstum bringt den Wunsch nach Modernisierung und Neubauten mit sich, was aber nicht zum Verlust unwiederbringlicher, schützenswerter architektonischer Gebäude führen sollte. Dafür setzt sich das Amt für Denkmalschutz ein. Es geht darum, dass die Zeugnisse geschichtlicher Authenzität erhalten bleiben und den nächsten Generationen über unsere Geschichte erzählen. Das Amt für Denkmalschutz befasst sich damit, erhaltungswürdige Gebäude als Denkmalschutzimmobilie vor der Zerstörung, bzw. dem Verfall zu retten.
Hier kommt es oft zu Interessenkonflikten zwischen Fachleuten vom Amt für Denkmalschutz und Betroffenen Immobilienbesitzern, wenn es um die Immobilienbewertung als Denkmalschutzimmobilie geht. Bei dieser Immobilienbewertung gilt es die Interessen beider Parteien ausgewogen und sachlich zu betrachten. Die Maßstäbe, die der Denkmalschutz zur Immobilienbewertungeiner Denkmalschutzimmobilie anlegt, sollten dabei nicht reinen wirtschaftlichen Interessen zum Opfer fallen, da man langfristig an die Erhaltung historischer Gebäude als Kulturerbe denken sollte. Eine Kompromisslösung bietet der Denkmalschutz als staatliche Institution durch Förderprogramme, die den Besitzern einer Denkmalschutzimmobilie finanzielle Entlastung bei der Sanierung und Instandhaltung bieten. Da der Denkmalschutz seine Priorität in die Erhaltung der historischen Außenfassade setzt, kann den Modernisierungswünschen im Wohnbereich der Gebäude nahezu ausnahmslos zugestimmt werden.